Ausbildung nach DGUV-I 214-059

Ausbildung für die Arbeit mit der Motorsäge nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-I 214-059 mit der Forstschule.

Wir möchten Sie als Forstschule.com über die Inhalte „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ informieren, die zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Mai 2014 abgestimmt wurden.

Ziel dieser Abstimmungen war die Kompatibilität der Ausbildungen der Baumarbeiten im Gartenbau nach Unfallverhütungsvorschrift „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen“ (VSG 4.2) und der Module der DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“.

Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.

Zudem wurde ein Abgleich mit der Ausbildungsstandard für Privatpersonen nach dem KWF (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik) erreicht, die nach den neuen Regelungen jeweils einen Tag „Ausbildung liegendes Holz nach Landesforst und KWF“ und einen Tag „Ausbildung Fällen von Bäumen nach Landesforst und KWF“absolviern müssen, um privat Bäume bis zu einem BHD von 20cm zu fällen.

Die nachfolgende Tabelle dient als Handlungshilfe zur Bestimmung des Ausbildungsumfangs für den gewerblichen Einsatz:

2 Tage 3 Tage 2 Tage 3 Tage
Tätigkeitsbereich Modul A Modul B Modul C Modul D
Bauhof x (x) (x)
Park- und Gartenpflege x x
Hilfeleistungsunternehmen z.b. Feuerwehr technisch. Hilfswerk x (x) (x)
Straßenbetriebsdienst x (x) (x)
Waldarbeiten x x (x)
Schienengebundene Verkehrssysteme x (x) (x)
Gewässerunterhaltung x x (x) (x)
Natur- und Landschaftsschutz x x (x) (x)
Hausverwaltung x (x) (x)
Handwerk x

 

Erlangen des Modul A nach DGUV – 2 Tage für privat Personen

1 Tag 1 Tag
Ausbildung liegendes Holz nach Landesforst und KWF Ausbildung Fällen von Bäumen nach Landesforst und KWF

x Ausbildung regelmäßig erforderlich für den Tätigkeitsbereich

(x) Ausbildung nur bei begründetem Bedarf für den Tätigkeitsbereich

 

Was ist die Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung?

Es ist eine Arbeitsmedizinische Untersuchung nach G41 und G25!

Bei den Feuerwehr Unterweisungen und Schulungen Modul A und B werden die Schüler mit einen Spannungssimulator geschult. Um Arbeiten im Schadholz und Sturmholz zu simulieren.

Die Module C und D, Einsatz mit der Hubarbeitsbühne können wir Ihnen mit unserem eigenen Bühne anbieten.

Fragen Sie an!

Ihre Forstschule

Kommentare sind geschlossen.